23.04.2020
Mit 01.05.2020 werden in Österreich, unter bestimmten Voraussetzungen, nicht öffentliche Sportstätten zu Trainingszwecken geöffnet.
Für den Bogensport bietet sich, trotz der derzeitigen Krise, eine unglaubliche Chance der nachhaltig positiven Positionierung in der Sportlandschaft in Österreich!
Der ÖBSV hat, nach Rücksprache mit dem Ministerium, Kriterien erarbeitet, nach welchen die Plätze/Parcours geöffnet werden können. Die ab 01.05.2020 geltenden Verordnungen und Gesetze stehen über der Ausnahmegenehmigung und müssen befolgt werden.
Diese Richtlinien und weitere Informationen sind als Dokumente am Ende des Berichts abrufbar. Ebenso haben wir Muster-Hausordnungen erstellt, welche Ihr für Euren Bedarf adaptieren müsst.
Liebe Platz-, Parcours- und Vereinsverantworliche,
seid euch eurer Verantwortung für den Bogensport bewusst und achtet auf die reibungslose Umsetzung der Richtlinien (7-Punkte-Plan ÖBSV) für den Trainingsbetrieb.
Liebe Schützinnen und Schützen,
als aktive Personen vor Ort tragt Ihr eine Mitverantwortung für die Umsetzung und das Gelingen. Unterstützt eure Vereine, unterstützt die Parcoursbetreiber.
So schützen wir uns_Selbstausdruck (1)
Muster Hausordnung Outdoorplatz
Muster Hausordnung Outdoorplatz offen
Muster Hausordnung 3D-Feld Platz groß und offen
Muster Hausordnung 3D-Feld Platz einfach
Hausordnung AthletInnen unterschrieben
AC Sagittarius – Aussendung Regulierung für Platzöffnung